AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Dienstleistungen der ALegend Mobile Autoaufbereitung
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über Fahrzeugaufbereitungs-, Reinigungs-, Pflege-, Polier-, Versiegelungs- und damit zusammenhängende Dienstleistungen zwischen
ALegend Media / ALegend Cars Mobile Autoaufbereitung
Westerholter Straße 676
45699 Herten
Deutschland
(nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragsabschluss und Online-Buchung
(1) Die Darstellung von Dienstleistungen auf der Website stellt, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
(2) Der Kunde wählt bei der Online-Buchung die gewünschte Dienstleistung sowie gegebenenfalls Aufbereitungspaket, Fahrzeugart, Verschmutzungsgrad, Zusatzleistungen, Aufbereitungsort und weitere Optionen aus.
(3) Vor Abschluss der Buchung kann der Kunde seine Angaben überprüfen und korrigieren.
(4) Der Vertrag kommt entsprechend dem im Online-Buchungsprozess dargestellten Verfahren zustande. Bei individuellen Anfragen kommt der Vertrag durch Annahme eines individuellen Angebots zustande.
(5) Buchungen können darüber hinaus telefonisch, per E-Mail oder nach individueller Vereinbarung erfolgen.
3. Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der geschuldeten Leistungen richten sich nach der vom Kunden gebuchten Leistung, den gewählten Optionen und gegebenenfalls einer individuellen Vereinbarung.
(2) Die Fahrzeugaufbereitung kann insbesondere Innen- und Außenreinigung, Polster- und Lederreinigung, Dampf- und Tiefenreinigung, Lackpflege, Politur, Versiegelung sowie gesondert gebuchte Zusatzleistungen umfassen.
(3) Nicht ausdrücklich gebuchte oder vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.
(4) Das Ergebnis einer Fahrzeugaufbereitung hängt unter anderem vom Alter und Zustand des Fahrzeugs sowie von Materialbeschaffenheit, Verschleiß, Vorschäden und Art der Verschmutzung ab.
(5) Ein vollständig neuwertiger Zustand oder die vollständige Entfernung sämtlicher Flecken, Gerüche, Kratzer, Verfärbungen oder sonstiger Gebrauchsspuren wird nicht geschuldet, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
4. Mobile Leistungserbringung
(1) Soweit eine mobile Fahrzeugaufbereitung vereinbart wurde, erfolgt die Leistung an der vom Kunden angegebenen Adresse beziehungsweise am vereinbarten Aufbereitungsort.
(2) Der Kunde hat einen geeigneten und rechtlich zulässigen Arbeitsbereich bereitzustellen. Dieser muss insbesondere ausreichend Platz sowie eine sichere Zugänglichkeit des Fahrzeugs gewährleisten.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Durchführung der vereinbarten Arbeiten am angegebenen Standort zulässig ist und erforderliche Zustimmungen des Grundstückseigentümers oder sonstiger Berechtigter vorliegen.
(4) Soweit bei der Buchung angegeben wurde, dass Strom und Wasser vor Ort zur Verfügung stehen, müssen die erforderlichen Anschlüsse am vereinbarten Aufbereitungsort tatsächlich zugänglich und nutzbar sein.
(5) Soweit kein geeigneter Strom- oder Wasseranschluss vorhanden ist und die eigene Versorgung durch den Anbieter vereinbart wurde, kann hierfür der bei der Buchung ausgewiesene Aufpreis berechnet werden.
5. Angaben des Kunden und Fahrzeugzustand
(1) Die Online-Preisberechnung erfolgt auf Grundlage der vom Kunden gemachten Angaben und ausgewählten Optionen, insbesondere hinsichtlich Aufbereitungspaket, Fahrzeugart, Fahrzeuggröße, Verschmutzungsgrad, Aufbereitungsort und gewünschter Zusatzleistungen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Preis- und Leistungsbestimmung erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und möglichst vollständig zu machen.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, den tatsächlichen Zustand des Fahrzeugs vor Beginn der Arbeiten zu prüfen.
(4) Stellt sich dabei heraus, dass Fahrzeugzustand, Verschmutzungsgrad, Fahrzeugart, Fahrzeuggröße oder erforderlicher Arbeitsumfang erheblich von den Angaben des Kunden abweichen, kann dem Kunden vor Beginn der Arbeiten eine entsprechende Anpassung des Leistungsumfangs und/oder des Preises angeboten werden.
(5) Der Kunde ist nicht verpflichtet, einer solchen Preisanpassung zuzustimmen.
(6) Kommt keine Einigung zustande und kann die ursprünglich gebuchte Leistung unter den tatsächlichen Umständen nicht wie vereinbart erbracht werden, kann der Anbieter die Durchführung des Auftrags ablehnen.
(7) Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden in diesem Fall zurückerstattet.
6. Preise und Zahlung
(1) Es gelten die bei der Buchung angezeigten beziehungsweise individuell vereinbarten Preise.
(2) Der Gesamtpreis kann sich insbesondere aus Grundpreis, gewähltem Aufbereitungspaket, Fahrzeugart, Verschmutzungsgrad, Aufbereitungsort beziehungsweise Entfernung und gebuchten Zusatzleistungen zusammensetzen.
(3) Alle gegenüber Verbrauchern angegebenen Endpreise enthalten die gesetzlich vorgeschriebenen Preisbestandteile. Soweit Umsatzsteuer gesetzlich anfällt, ist sie im angegebenen Endpreis enthalten.
(4) Die verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden im Rahmen des Buchungsvorgangs oder bei Vertragsschluss mitgeteilt.
(5) Soweit nichts anderes vereinbart oder im Buchungsvorgang angegeben wurde, ist der vereinbarte Betrag spätestens nach vollständiger Erbringung der Leistung fällig.
7. Termine und Terminverschiebungen
(1) Vereinbarte und vom Anbieter bestätigte Termine sind grundsätzlich verbindlich.
(2) Soweit der Kunde im Online-Buchungssystem lediglich einen Wunschtermin auswählt und dieser noch einer Bestätigung durch den Anbieter bedarf, stellt die Auswahl des Wunschtermins noch keine verbindliche Bestätigung dieses Termins durch den Anbieter dar.
(3) Kann ein Termin aufgrund von Umständen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat oder die eine ordnungsgemäße beziehungsweise sichere Durchführung erheblich erschweren, nicht durchgeführt werden, kann der Termin verschoben und ein Ersatztermin vereinbart werden.
(4) Hierzu können insbesondere extreme Witterungsverhältnisse, Krankheit, technische Ausfälle oder andere unvorhersehbare Umstände gehören.
(5) Dem Kunden entstehen allein aufgrund einer vom Anbieter erforderlichen Terminverschiebung keine zusätzlichen Kosten.
8. Stornierung durch den Kunden
(1) Der Kunde kann einen vereinbarten Termin bis zum Beginn der Leistung stornieren.
(2) Für die Stornierung wird seitens des Anbieters keine pauschale Stornierungs- oder Ausfallgebühr erhoben.
(3) Ein dem Verbraucher gesetzlich zustehendes Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
9. Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
(2) Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung des Anbieters.
(3) Wünscht der Verbraucher ausdrücklich, dass mit der Dienstleistung bereits während einer bestehenden Widerrufsfrist begonnen wird, gelten hinsichtlich des Beginns der Leistung, eines möglichen Wertersatzes und des Erlöschens des Widerrufsrechts die gesetzlichen Bestimmungen.
10. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich ist und die Durchführung der vereinbarten Arbeiten ermöglicht wird.
(2) Persönliche Gegenstände und Wertgegenstände sind vor Beginn der Aufbereitung nach Möglichkeit aus dem Fahrzeug zu entfernen.
(3) Der Kunde hat den Anbieter vor Beginn der Arbeiten auf ihm bekannte besondere Empfindlichkeiten, Schäden oder technische Besonderheiten hinzuweisen, soweit diese für die Durchführung der Arbeiten relevant sein können.
(4) Dies gilt insbesondere für lose oder beschädigte Bauteile, Vorschäden, nachlackierte Bereiche, beschädigte Leder-, Kunststoff- oder Stoffoberflächen, nicht fachgerecht befestigte Anbauteile, nachgerüstete Komponenten oder andere empfindliche Materialien.
(5) Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen sowie bei Fahrzeugen mit nachträglich eingebauten elektrischen Komponenten sind dem Anbieter bekannte Besonderheiten mitzuteilen, soweit diese für die vereinbarten Arbeiten relevant sind.
11. Vorschäden und Dokumentation
(1) Bereits vorhandene Schäden, gewöhnliche Verschleißerscheinungen, Materialermüdung, altersbedingte Veränderungen oder bereits bestehende Defekte stellen keinen vom Anbieter verursachten Mangel dar.
(2) Der Anbieter kann vor, während und nach der Durchführung der Arbeiten den Fahrzeugzustand dokumentieren, insbesondere durch Foto- oder Videoaufnahmen, soweit dies zur Dokumentation von Vorschäden, Fahrzeugzustand, Beanstandungen oder der Leistungserbringung erforderlich ist.
(3) Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen zu Werbe-, Social-Media- oder sonstigen Marketingzwecken erfolgt nicht allein aufgrund dieser Bestimmung. Soweit hierfür eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.
12. Besondere Leistungen
(1) Bei Polierarbeiten hängt die mögliche Defektkorrektur insbesondere von Lackzustand, Lackstärke, Art und Tiefe vorhandener Schäden sowie bereits erfolgten Lackarbeiten ab.
(2) Tiefe Kratzer, Steinschläge, Durchschliffe, Korrosion oder sonstige Beschädigungen können durch eine Fahrzeugpolitur möglicherweise nicht oder nicht vollständig beseitigt werden.
(3) Angaben zur Haltbarkeit von Versiegelungen, Beschichtungen, Pflegeprodukten oder vergleichbaren Leistungen stellen, soweit nicht ausdrücklich als Garantie vereinbart, Richt- beziehungsweise Erfahrungswerte dar.
(4) Die tatsächliche Haltbarkeit kann insbesondere durch Fahrleistung, Witterung, Fahrzeugwäsche, verwendete Reinigungsmittel, mechanische Beanspruchung, Pflege und Abstellbedingungen beeinflusst werden.
(5) Bei Lederaufbereitungen, Lederreparaturen und Lederrestaurierungen können alters-, material- und verschleißbedingt Farb-, Struktur- oder Glanzunterschiede verbleiben.
(6) Bei Flecken-, Geruchs-, Tierhaar- oder sonstigen Intensivreinigungen kann eine vollständige Entfernung trotz fachgerechter Bearbeitung nicht in jedem Fall gewährleistet werden.
13. Ablehnung und Beendigung von Aufträgen
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung eines Auftrags vor Beginn der Arbeiten abzulehnen oder einen bereits begonnenen Auftrag zu beenden, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, aufgrund dessen die Durchführung oder Fortsetzung der vereinbarten Leistung nicht oder nicht zumutbar möglich ist.
(2) Ein solcher Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:
-
der tatsächliche Fahrzeugzustand oder Verschmutzungsgrad erheblich von den Angaben des Kunden bei der Buchung abweicht,
-
Fahrzeugart oder Fahrzeuggröße erheblich von den Angaben des Kunden abweichen,
-
nicht gebuchte oder nicht vereinbarte Arbeiten erforderlich wären, um die Leistung ordnungsgemäß durchführen zu können,
-
am Fahrzeug Vorschäden, technische Defekte, lose oder beschädigte Bauteile oder sonstige Umstände festgestellt werden, durch die eine sichere oder fachgerechte Durchführung der Arbeiten nicht gewährleistet werden kann,
-
die Gefahr besteht, dass eine Fortsetzung der Arbeiten Schäden am Fahrzeug oder an einzelnen Materialien verursachen könnte,
-
der vom Kunden bereitgestellte Arbeitsbereich ungeeignet, unsicher oder die Durchführung der Arbeiten dort rechtlich nicht zulässig ist,
-
erforderliche Voraussetzungen für die Leistungserbringung entgegen den Angaben des Kunden nicht vorhanden sind,
-
extreme Witterungsbedingungen eine ordnungsgemäße oder sichere Durchführung der Arbeiten verhindern,
-
vom Kunden oder anderen am Aufbereitungsort anwesenden Personen eine konkrete Gefährdung, erhebliche Behinderung oder unzumutbare Beeinträchtigung der Arbeiten ausgeht,
-
der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht vornimmt,
-
der Kunde eine aufgrund erheblich abweichender Angaben erforderliche Anpassung des Leistungsumfangs oder Preises ablehnt und die ursprünglich gebuchte Leistung unter den tatsächlichen Umständen nicht wie vereinbart erbracht werden kann.
(3) Der Anbieter wird den Kunden über den Grund der Ablehnung oder Beendigung informieren.
(4) Wird ein Auftrag vor Beginn der Leistung abgelehnt, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.
(5) Wird ein Auftrag nach Beginn der Arbeiten aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund beendet, bleiben gesetzliche Ansprüche des Anbieters auf Vergütung bereits erbrachter Leistungen oder Ersatz eines entstandenen Schadens unberührt.
(6) Wird der Auftrag aus einem vom Anbieter zu vertretenden Grund beendet, bleiben die gesetzlichen Rechte des Kunden unberührt.
14. Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(5) Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen, insbesondere eine zwingende gesetzliche Haftung, bleiben unberührt.
(6) Für bereits vorhandene Schäden, gewöhnliche Verschleißerscheinungen oder alters- und materialbedingte Veränderungen haftet der Anbieter nicht, soweit diese nicht durch die Leistung des Anbieters verursacht oder verschlimmert wurden.
15. Mängelrechte
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
(2) Der Kunde wird gebeten, erkennbare Beanstandungen möglichst zeitnah nach Abschluss der Arbeiten mitzuteilen, damit der Sachverhalt geprüft und gegebenenfalls eine Nacherfüllung ermöglicht werden kann.
(3) Gesetzliche Rechte des Kunden werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt.
16. Verbraucherstreitbeilegung
Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
17. Anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
18. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
19. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
(2) An die Stelle unwirksamer oder nicht einbezogener Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.